Schadensersatz für Google Fonts!

Schadensersatz wegen der Nutzung von Google Fonts?

Bereits seit etwa 2 Jahren weisen wir immer wieder darauf hin, dass die Einbindung von Drittanbietern in der eigene Webseite, gerade aus den USA, von der Einwilligung des Webseitenbesuchers abhängig ist.

Wir haben bereits vor einiger Zeit die Webseiten unserer Mandanten geprüft und, sofern notwendig, entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben.


Nun ist es passiert, wovor wir die ganze Zeit gewarnt haben: Das Landgericht München hat den Betreiber einer Webseite zur Zahlung eines Schadensersatzes von 100,00 EUR an einen Nutzer verpflichtet, weil auf der Webseite Google Fonts genutzt wurden, ohne dass diese lokal auf dem Webserver bereitgestellt worden ist und ohne dass der Nutzer der Webseite nach seiner Einwilligung gefragt wurde.

Übrigens hat auch die österreichische Datenschutzbehörde vor kurzer Zeit die Verwendung von Google Analytics als Verstoß gegen die DSGVO bewertet.


Zugegeben: Die 100,00 EUR sind wahrscheinlich ein überschaubarer Schadensersatz, jedoch müssen auch die Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten betrachtet werden. Zudem stellt die abzugebende Unterlassungserklärung ein gewisses Risiko dar, immerhin kann bereits durch ein einfaches Update des genutzten Content-Management-System oder eines darin enthaltenen Plugins die Einbindung von Google Fonts wieder beginnen.


Es ist nur ein Urteil eines Landgerichts, jedoch kann es Signalwirkung haben und bestätigt die aktuelle Rechtsauffassung vieler Experten.

Fazit: Einmal mehr weisen wir auf das Thema hin und starten hiermit den Aufruf:
Prüft eure Webseiten!


Quelle: https://rewis.io/urteile/urteil/lhm-20-01-2022-3-o-1749320/

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Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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