Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Datenschutz ist mehr als die Umsetzung von Gesetzestexten auf eigenem Briefpapier. Der Datenschutz gehört in die Unternehmensabläufe und in die Köpfe aller Mitarbeiter. Es geht um die praktische Anwendung der von den Gesetzen geforderten Maßnahmen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Datenschutzbeauftragte das Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung des Datenschutzes unterstützt, jedoch die Umsetzungsleistung vom Unternehmen erbracht werden muss.

Alle, die Datenschutz als Unternehmenskultur etablieren möchten und sich vorstellen können, dazu zumindest eine Stunde im Monat mit uns in den Dialog zu treten, können sich auf unsere Expertise verlassen und folgendes von uns erwarten:

  • Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung Ihres individuellen Datenschutzkonzepts:
    Wir lernen Ihr Unternehmen mit Ihrer Hilfe kennen und liefern Ihnen im Gegenzug die Muster, Textvorschläge, Formulierungsideen, Hand-Outs und Werkzeuge, die zu einer erfolgreichen Umsetzung notwendig sind. Gemeinsam mit Ihnen integrieren wir den Datenschutz in Ihre Unternehmenspolitik.
  • Als Ihr offiziell bestellter Datenschutzbeauftragter übernehmen wir – auf Wunsch – die Meldung Ihres Unternehmens in der Datenbank der Aufsichtsbehörde. Zudem agieren wir gemäß den Forderungen des Datenschutzes als Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde. Dadurch halten wir Ihnen im Ernstfall den Rücken frei und diskutieren auf Augenhöhe.
  • Allen Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartnern stehen wir für Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten dürfen daher gerne geteilt werden; nicht nur pflichtbewusst in den Datenschutzinformationen, sondern überall, wo Sie es für sinnvoll erachten!
  • Regelmäßige Mitarbeitersensibilisierungen finden auf Wunsch entweder virtuell oder vor Ort durch uns statt, Sie erhalten zum Nachweis Teilnahmezertifikate für Ihre Dokumentation und für die Teilnehmer. Wir bieten die Sensibilisierungen dabei über unser Schulungsportal an, wodurch die Teilnehmer die beste Zeit zur Teilnahme auswählen können und der Geschäftsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Gemeinsam mit Ihnen legen wir regelmäßige in virtuellen und persönlichen Gesprächen die weitere Marschroute fest, damit der Datenschutz nicht zum Staubfänger wird.
  • Mindestens einmal im Jahr sieht man sich. Diese Verpflichtung zum „Datenschutztag“ fordern wir von Ihnen. Nur in Vor-Ort Begehungen können manche Baustellen zuverlässig erkannt werden.
  • Hilfe bei der notwendigen Datenschutzfolgeabschätzung. In bestimmten Situationen ist eine Folgenabschätzung verpflichtend durchzuführen. Bei dieser Aufgabe und der dazugehörigen Dokumentation unterstützen wir Sie.
  • Für einen schnellen, effizienten und sicheren Austausch aller Informationen zum Datenschutz stellen wir Ihnen unsere Dokumentationsportal zur Verfügung. Innerhalb dieses internen Bereiches finden Sie auf die Schnelle auch die oben genannten Muster und Vorschläge.
  • Kalkulationssicherheit! Datenschutz-Flatrate Tarife – Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße erhalten Sie einen fixen Tarif, der alle Leistungen abdeckt. Sie haben dabei die Wahl zwischen Office-Flat, Office-Flat+ und Full-Flat. Was dies im Einzelnen beinhaltet, klären wir individuell im Gespräch mit Ihnen, damit Sie die für sich passende Option auswählen können.
  • Wir pflegen ein umfangreiches Expertennetzwerk und sind in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.) engagiert.

Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?

  • Datenschutz soll Teil der Unternehmenskultur sein. Genauso wie die Kultur einem permanenten Wandel unterliegt, entwickelt sich auch der Datenschutz weiter. Datenschutz ist daher für Sie ein Prozess und unterliegt der kontinuierlichen Verbesserung. „Wer aufhört besser zu werden, hört aufgehört gut zu sein.“ (Philip Rosenthal (1916 – 2001) deutscher Industrieller und Politiker (SPD)
  • Sie sind bereit Ihren externen Datenschutzbeauftragten frühzeitig in relevante Entscheidungen einbeziehen: Dazu zählen alle Prozessbestandteile, die zur Verarbeitung von Daten gehören. z. B. die Auswahl neuer Hard- und Software, die Einführung oder Änderung von Prozessen und die Veränderung der Geschäftsfelder.
  • Die regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema, wie oben bereits erwähnt, kann bei Ihnen organisatorisch abgebildet werden. Dies bedeutet nicht, dass die Geschäftsführung sich die Zeit nehmen muss, sondern ein fester Ansprechpartner im Unternehmen, der im Unternehmen den Datenschutz voranbringen darf.
  • Unsere Hinweise zum Datenschutz nehmen Sie an und zwischen uns entsteht ein konstruktiver Dialog, wie die Unternehmensziele und die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemeinsam im Unternehmen vorangetrieben und umgesetzt werden können.
  • Ihnen ist bewusst, dass der Datenschutz kein Projekt ist. Datenschutz ist ein wiederkehrendes Thema, welches durch regelmäßige technische und rechtliche Weiterentwicklung getrieben ist. Zudem ist Ihnen klar, dass es bei allen Beteiligten etwas Zeit und Ausdauer bedarf, damit die Anforderungen und Pflichten fest im Kopf verankert sind.
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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