Die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit, die der Gesetzgeber definiert, steigen permanent. Dabei gibt es auf der einen Seite einen Überblick über die ständig wachsende Zahl von Gesetzen und Richtlinien zu behalten, die Forderungen zur IT-Sicherheit aufstellen. Auf der anderen Seite sind diese Forderungen mit wirksamen Maßnahmen umzusetzen.

Viele IT-Abteilungen sind mit einem breiten technischem Wissen aufgestellt, haben aber Probleme die Forderungen mit den vorhandenen technischen Maßnahmen abzugleichen und ggf. bleibende Lücken zu ermitteln.

Als Unternehmer sind Sie jedoch verpflichtet angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Die Lücken müssen demnach ermittelt und geschlossen werden. Schlimmstenfalls – gravierende Versäumnisse Ihrerseits vorausgesetzt – könnte ansonsten eine persönliche Haftung drohen.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung bestehender Lücken. Zusammen mit Ihnen, Ihrer IT-Abteilung und den Fachverantwortlichen suchen wir nach adäquaten Maßnahmen zur Erhöhung der IT- und Datensicherheit und sorgen damit für ein angemessenes Sicherheitsniveau im Unternehmen.

Dabei können wir Sie als Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter unterstützen.

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Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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