DatenschutzWoche vom 16. Februar 2026 (Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche)

Stellungnahme von EDSA und EDSB zum Digitalen Omnibus Am 11.02.2026 haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine gemeinsame Stellungnahme zum von der Europäischen Kommission initiierten „Digitalen Omnibus“ veröffentlicht (zur Pressemitteilung).  Der EDSA und der EDSB bewerten den Rechtsakt im Hinblick auf das Datenschutzrecht der Union dahingehend, ob der Vorschlag 1) zu einer echten Vereinfachung führt und die Anwendung der Vorschriften erleichtert, 2) mehr Rechtssicherheit schafft und 3) die Grundrechte beeinträchtigt.  Zahlreiche Vorschläge im Digitalen Omnibus vor allem in Bezug auf Vereinfachungen der Vorschriften werden in der gemeinsamen Stellungnahme als sinnvolles Ziel grundsätzlich unterstützt, gleichzeitig führen nach Auffassung von EDSA und EDSB andere Vorschläge des Digitalen Omnibus zu einer Schwächung der Grundrechte und zu Rechtsunsicherheit. Als Teil des EDSA haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an der gemeinsamen Stellungnahme mitgewirkt. Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der DSK: „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die zahlreichen Digital- und Datenakte besser aufeinander abgestimmt werden. Das würde tatsächlich Rechtssicherheit schaffen und die Anwendung in der Praxis vereinfachen. Die mit dem Digitalen Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO sind aber stellenweise nicht zielführend. Rechtssicherheit schafft man nicht durch das Verändern zentraler Begriffsbestimmungen. Zu bedenken…

Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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DatenschutzWoche vom 09. Februar 2026 (Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche)