Datenschutzbeauftragter mahnt bei Polizeigesetz-Novelle: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist legitimierbar (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 26.02.2026 Im Rahmen einer Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) im Niedersächsischen Landtag hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Denis Lehmkemper die Bedeutung der Grundrechte bei der Erweiterung von Befugnisnormen im NPOG betont. „Es ist wichtig, angesichts der Dynamik technischer Entwicklungen und aktueller Bedrohungsszenarien die gesetzlichen Regelungen für polizeiliche Befugnisse anzupassen, da sich die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung stetig weiterentwickeln“, so Denis Lehmkemper. „Dabei müssen allerdings die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stets im Blick behalten werden. Daran, dass das im aktuellen Entwurf gelungen ist, habe ich Zweifel und sorge mich daher um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Menschen an ihrer Sicherheit und ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“ Verschiedene im Entwurf vorgesehene Änderungen werden vom LfD Niedersachsen ausdrücklich begrüßt, etwa, dass künftig Datenverarbeitungen wie der Einsatz sogenannter „stiller SMS“ und die Datenübermittlung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgen. An mehreren Stellen sieht er jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei den Regelungen zu automatisierten KI-gestützten Verfahren. Deren Nutzung bedinge hohe Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Besonders eingriffsintensiv sind aus Sicht der Datenschutzbehörde die…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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