Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26.02.2026 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert vor den beginnenden Verhandlungen in der EU über mögliche Chatkontrollen, auf derartige Maßnahmen vollständig und endgültig zu verzichten. Die DSK appelliert an die Beteiligten, von der Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie dem flächendeckenden Scannen privater Nachrichten und einem Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Ausnahme abzusehen. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürgern und könnten auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Die DSK weist zudem darauf hin, dass auch das Scannen von Nachrichten auf dem Endgerät („Client-Side Scanning“) die Schutzwirkung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen würde, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können. Eine Überwachung der privaten Kommunikation darf nur gezielt bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommen. Die DSK unterstützt dabei ausdrücklich die Zielsetzung, Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel rechtfertigt jedoch nicht einen Generalverdacht von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation ist unverhältnismäßig und würde das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig bedrohen.…
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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