Beauftragte kritisiert geplante Änderungen an Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 09.03.2026 Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisiert die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Praktisch wirkungslos sind die geplanten Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur, da sie an der bestehenden Rechtslage wenig ändern. Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten ist europarechtlich zudem nicht möglich. Im Bereich der Informationsfreiheit droht mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin. Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichen das Gegenteil. Meike Kamp begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit zu überarbeiten. Dazu hat sie selbst in den letzten Jahren wiederholt Änderungsvorschläge gegenüber dem Senat vorgebracht und zum Beispiel auf die Einführung eines Transparenzgesetzes gedrängt. Ihre Anregungen sind in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen worden. Kamp stellt ihre Stellungnahme heute im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz vor. Videoüberwachung von kritischer Infrastruktur Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass beim Einsatz von Videoüberwachung der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen grundsätzlich Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. „Diese unspezifischen Änderungen sind wirkungslos, da…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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DatenschutzWoche vom 9. März 2026 (Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche)