BayLfD: Neue Orientierungshilfe für Anwendung des GDNG Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat eine Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Fragen im Anwendungsbereich des 2024 auf Bundesebene verabschiedeten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) veröffentlicht (Version 1.0, Stand 01.01.2026). Sie betrachtet verschiedene Fragestellungen mit Fokus auf §§ 5 und 6 GDNG sowie dessen Bezüge zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Parallel dazu hat der BayLfD auch ein Musterformular für einen Antrag auf Zustimmung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 Nr. 4 GDNG veröffentlicht. Die einwilligungsfreie Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken bleibe weiterhin anspruchsvoll, heißt es im Vorwort der Orientierungshilfe. Die neuen bundesgesetzlichen Regelungen würden keine durchgehende Vereinfachung bewirken. Einwilligungen und landesrechtliche Verarbeitungsbefugnisse behielten daher ihre Relevanz. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Prof. Dr. Thomas Petri sagte zum Zweck der Veröffentlichung: „Meine neue Orientierungshilfe soll Forschungseinrichtungen, die an Vorhaben mit Gesundheitsdaten mitwirken, eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Projekte erleichtern. Hier kommt es darauf an, die relevanten Rahmenbedingungen frühzeitig zu erkennen und von ihnen geforderte Schutzmechanismen konsequent umzusetzen. Dann wird Datenschutz als ein probates Mittel erlebbar, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Dieses Vertrauen ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche Forschung mit großen Datenmengen.“ BlnBDI Meike Kamp kritisiert geplante Gesetzesänderungen Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
Link: Weiterlesen
