Datenschutzkonferenz: Kritik an geplanten digitalen Ermittlungsbefugnissen Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert drei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse. Nach den Gesetzesplänen sollen die automatisierte Datenanalyse und der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet in Strafverfahren sowie für die Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr eingeführt werden. In der vorgesehenen Form sind die geplanten Befugnisse nach Ansicht der DSK nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar und würden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich gefährden. Die DSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, gegenüber der Bevölkerung maßvoll vorzugehen und die Grundrechte Unbeteiligter besser zu schützen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber: „Wenn der Gesetzgeber die Notwendigkeit für die Einführung solcher Befugnisse sieht, dann muss er auch klar regeln, dass sie die Ausnahme bleiben und sich die Eingriffe auch im Einzelfall auf das Nötigste beschränken. Wenn potenziell unbescholtene Menschen immer und überall ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten können und von einem autonomen System gescannt werden können, geht das zu weit. Für alle Eingriffsbefugnisse gilt es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Die unterschiedlichen Gesetzesinitiativen ermöglichen zusammengenommen eine umfassende Überwachung der Menschen. Hier führt der…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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