DatenschutzWoche vom 1. Juni 2026 (Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche)

Neue Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) am 30.05.2026 erhält die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine neue gesetzliche Zuständigkeit. Sie überwacht die Anwendung des sogenannten „Data Act“ (Verordnung (EU) 2023/2854) gegenüber der Wirtschaft und öffentlichen Stellen des Bundes, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Das DADG regelt die Verteilung der Aufsichtszuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA) und der BfDI. Die BNetzA ist zuständige Behörde für die Anwendung und Durchsetzung des Data Act und zugleich zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von Bürger*innen, Unternehmen und öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung des Data Act. Die BfDI ergänzt diese Struktur als Datenschutzaufsicht. BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: „Der Data Act öffnet neue Räume für innovative Datennutzung. Datenschutz ist dabei ein wichtiger Vertrauensanker. Was Innovation allerdings erschwert, ist Rechtsunsicherheit darüber, wie der Data Act und die Datenschutz-Grundverordnung im konkreten Fall zusammenwirken. Diese Unsicherheit zu minimieren, ist Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen. Wir werden daher praxisrelevante Orientierung geben – sowohl für Unternehmen, die mit den neuen Datenrechten arbeiten, als auch für Menschen, die wissen wollen, was mit ihren Daten geschieht. Mit der Bundesnetzagentur arbeiten wir dafür eng und partnerschaftlich zusammen.“ Auch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden erhalten infolge des DADG eine neue…

Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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