Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes: Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis Die DSK hat anlässlich ihrer 111. Konferenz vom 16. bis 18. Juni 2026 unter der Bezeichnung „Stuttgarter Impulse“ Vorschläge für weitreichende Änderungen bei der Datenschutzaufsicht sowie Positionen zu ausgewählten materiellrechtlichen Themen vorgelegt. Die Thesen zur Modernisierung der Datenschutzaufsicht unterstützen die Bundesratsinitiative aus Hamburg und umfassen zehn PunkteKompetenzen stärker verzahnen. Synergien nutzenDSK gesetzlich verankernVerbindliche Mehrheitsentscheidungen etablierenDSK durch eine Geschäftsstelle professionalisierenSpezialkompetenzen gezielt bündelnOrientierung insbesondere für Unternehmen und Verwaltungen bietenZentrales digitales PortalGemeinsame Entscheidungsdatenbank aufbauen„Einer-für-Alle“-Prinzip einführenKoordination stärken und Verfahren beschleunigen Die „Impulse“ haben zum Ziel, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger einheitlich und effizienter zu gestalten und sind zur Konsultation freigegeben. VSMK: Stärker gegen betrügerische Onlineshops vorgehen – souveräne Entscheidungen sichern Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) verabschiedet einstimmig einem neuen Antrag der Länder Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Fakeshops identifizieren reicht nicht aus: Wer betrügt, wird abgeschaltet – Aktionsplan zur Bekämpfung von Fakeshops“. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes. Aufgrund der unterschiedlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene wie dem „Digital Service Coordinator“ bei der Bundesnetzagentur, dem für Cybersicherheit verantwortlichen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, den Landesjustizverwaltungen, den Ministerien für Inneres sowie den Verbraucherschutzministerien sieht…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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