Neue Leitlinien zur Anonymisierung von Daten veröffentlicht (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 08.07.2026 Der Europäische Datenschutzausschuss hat neue umfassende Leitlinien zur Anonymisierung von personenbezogenen Daten beschlossen. Mit den Leitlinien schaffen die Datenschutzbehörden Orientierung für Wirtschaft, Forschung und Verwaltung und fördern die Rechtssicherheit beim Einsatz von Verfahren zur Anonymisierung. Die Anonymisierung personenbezogener Daten ist von großer Bedeutung für datengetriebene Entwicklungen in Wirtschaft und Technik. Effektiv anonymisierte Daten können außerhalb des Geltungsbereichs des Datenschutzrechts verarbeitet werden. Dies schafft neue Möglichkeiten zur Datennutzung. Es bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten in der Praxis darüber, wann Daten ausreichend anonymisiert sind. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten Daten als anonym, wenn sie sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese Bewertung ist nicht absolut, sondern muss aus der Perspektive desjenigen vorgenommen werden, für den die Daten anonym sein sollen – in der Regel also der Stelle, für die die Daten bestimmt sind. Mittel, die Dritten zur Verfügung stehen, sind soweit zu berücksichtigen, wie diese Stelle sie nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich heranzieht. Die neuen Leitlinien des EDSA beginnen mit einer rechtlichen Analyse der Anonymisierung und der damit verbundenen Anforderungen gemäß der DSGVO. Diese Analyse fließt anschließend in die Beschreibung eines praktischen Bewertungsverfahrens zur Beurteilung der Anonymität ein. Zur Prüfung,…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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