EU-Kommission veröffentlicht finale Fassung des General-Purpose AI Code of Practice Die EU-Kommission hat am 10.07.2026 die endgültige Fassung des Verhaltenskodex für Allzweck-KI veröffentlicht. Der Verhaltenskodex ist ein freiwilliges Instrument, das von 13 unabhängigen Expertinnen und Experten entwickelt wurde. Einbezogen waren mehr als 1.000 Interessengruppen – darunter Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler*innen, Experten*innen für KI-Sicherheit, Rechteinhaber und zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Kapitel „Transparenz“ und „Urheberrecht“ richten sich an alle Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke. Das Kapitel „Sicherheit und Schutz“ ist für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant. Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, die den Kodex freiwillig unterzeichnen und einhalten, können dadurch die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz nachweisen. Der Kodex muss zunächst von den Mitgliedstaaten und der Kommission gebilligt werden. Bundesrat I: Gesetzentwurf zur Reform des BDSG vorgelegt Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Reform der Datenschutzaufsicht verabschiedet. Der Entwurf geht zurück auf die Initiative Hamburgs und umfasst die folgenden Punkte:Die bislang informelle Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern soll eine gesetzliche Grundlage erhalten und verbindliche Regeln für alle Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland festlegen können. Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig sind, sollen künftig nur noch mit einer einzigen…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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