Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 14.08.2026 Wenn zu Beginn des Schuljahres die Elternvertreter neu gewählt werden, wird häufig als erstes eine WhatsApp-Gruppe angelegt, um den Eltern der Klasse schnell und unkompliziert Neuigkeiten mitzuteilen. Warum das keine gute Idee ist und welche datenschutzrechtlichen Aspekte beim Anlegen einer Klassenliste, beim Versenden von E-Mails oder der Weitergabe von Informationen beachtet werden müssen, hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Tino Melzer, auf seiner Internetseite zusammengestellt. Die Elternvertreter haben rechtlich den Status einer eigenen verantwortlichen Stelle, sie müssen also selbst darauf achten, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. „Das klingt kompliziert und macht den eh schon nicht so beliebten Job der Elternvertreter nicht unbedingt attraktiver“, so Melzer. Dabei seien es nur wenige, einfache Grundsätze, die es zu beachten gelte. Um hier Klarheit zu schaffen und Bedenken gegen den Datenschutz zu entkräften, wurden Infos für Elternvertreter zusammengestellt, die unter https://tlfdi.de/datenschutz/im-bildungswesen/schule/hinweise-zur-datenverarbeitung-durch-elternvertreter/ abgerufen werden können. Hier steht auch ein Musterformular zum Download bereit, mit dem die Einwilligung der Eltern zur Verwendung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten eingeholt werden kann. „Mich erreichen regelmäßig Beschwerden, wenn Elternvertreter z. B. einen offen einsehbaren E-Mail-Verteiler verwendet haben, um Informationen an die Eltern zu…
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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