DSK: Ergebnisse der 3. DSK-Zwischenkonferenz Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu den Ergebnissen auf ihrer 3. Zwischenkonferenz vom 23.09.2026 per Pressemitteilung über die gefassten Beschlüsse und neuen Veröffentlichungen informiert. Demnach hat sich die DSK über sogenannte „Smart Glasses“ ausgetauscht und den Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe DatenschutzWoche Ausgabe 239 und 241). Nach Ansicht der DSK kann die Nutzung von Smart Glasses mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein. Sie appelliert an die Inhaber des Hausrechts von Einrichtungen, sich bewusst mit neuen Technologien und ihren Möglichkeiten auseinanderzusetzen und bei Bedarf auch Grenzen für deren Einsatz zu ziehen. Hersteller solcher Geräte sollten die Prinzipien des Datenschutzes durch Technikgestaltung beachten, damit Nutzende die datenschutzrechtliche Anforderungen auch tatsächlich umsetzen können. Die DSK weist darauf hin, dass die Nutzung von Smart Glasses ein gesellschaftspolitisches Thema ist, mit dem sich auch der deutsche oder der europäische Gesetzgeber befassen sollten. Ein angemessener Interessenausgleich, insbesondere im öffentlichen Raum, ist notwendig. Die DSK hat die Entschließung „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten“ gefasst. Darin wird unterstrichen, dass die für eine freiheitliche Demokratie entscheidende Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben muss. Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, die Sicherheitspakete des…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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