Bereits im Juli 2018 hatten wir auf die „gemeinsame Verantwortung“ zwischen dem Betreiber einer facebook-fanpage und facebook hingewiesen und auf das entsprechende Urteil des EuGHs dazu.
Trotzdem hat unsere letzte Information zu dem Thema vom 29.05.2019 nochmals Wellen geschlagen und uns haben einige Rückfragen dazu erreicht, dies liegt vor allem an der Ankündigung der Aufsichtsbehörden gegen Fanpages vorgehen zu wollen.
Grund genug, das Thema nochmals aufzugreifen und mit den Informationen aus Juli 2018 zu verknüpfen.
Grundsätzlich bleiben traurigerweise die folgenden Aussagen bestehen:
1) Die Nutzung einer facebook-Fanpage ist derzeit nicht datenschutzkonform möglich!
2) Der Weiterbetrieb einer facebook-Fanpage kann nur erfolgen, wenn die Geschäftsleitung das Risiko akzeptiert.
Sofern Sie diese Information in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzkoordinator erreicht, leiten Sie die Information bitte an die Geschäftsleitung weiter. Nur die Geschäftsleitung kann darüber entscheiden, wie mit dem Risiko umgegangen werden soll.
Sollten Sie sich nun für den weiteren Betrieb der fanpage entscheiden, kann es möglicherweise sinnvoll sein, möglichst viel „Eigeninitiative“ in die Waagschale zu werfen.
Eigene Maßnahmen zeigen den guten Willen und KÖNNEN sich im Streitfall mit der Aufsichtsbehörde ggf. positiv auswirken.
Was kann also getan werden?
- Innerhalb der fanpage (auf der Kartei „Info“) sollte die Datenrichtlinie hinterlegt werden. Dies ist im Grunde ein Link auf Ihre Datenschutzinformation.
- Verwenden
Sie die Mustererklärung für Fanpages aus Rheinland-Pfalz aus den Zeiten vor der
DSGVO auf Ihrer Webseite.
- Diese Datenschutzinformation ist deutlich umfangreicher als die „normale“, heute übliche Information.
- Als Argument kann angeführt werden, dass eine offizielle Veröffentlichung einer Aufsichtsbehörde genutzt wird. (Wenn auch in veralteter Version.)
- In dieser Information wird darauf hingewiesen, welche Informationen aus Facebook Insights von Ihnen verwendet werden. Häufigste Antwort die wir bisher gehört haben: KEINE
Achtung! Die erweitere Datenschutzinformation für facebook ist aus unserer Sicht ein Feigenblatt, um der Aufsichtsbehörde nicht ganz ohne Gegenargument zu begegnen!
Rechtskonform ist die Nutzung der Fanpage damit auch weiterhin nicht.
Anbei und nochmals per Link: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Muster_Datenschutzerklaerung_Facebook.pdf
Zudem steht die Information im Rahmen der Bearbeitung von Datenschutzinformationen für Internetseiten im audatis zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung!