Videokonferenzdienste im Fadenkreuz der Aufsichtsbehörden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor dem Videokonferenzdienst Zoom. Er begründet dies damit, dass die Kommunikation über den Dienst nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt sei.
Damit „ist von dieser Kommunikationsform abzuraten, wenn personenbezogene Daten im Spiel sind“.


heise online berichtet, man habe nach Alternativen gefragt, jedoch lediglich die Antwort erhalten, dass man keine Empfehlung ausspreche, die Dienste auch nicht selbst teste und nicht auswerte.

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch eine Veröffentlichung der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk:
„Wir weisen darauf hin, dass einige verbreitet eingesetzte Anbieter zu Redaktionsschluss (22. Mai 2020) nicht alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen, darunter gängige Produkte von Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications.“

Auch diese Veröffentlichung wird nicht konkret, was den jeweiligen Diensten vorgeworfen wird. Weitere Informationen sollen folgen.
Der Argumentation der Berliner Datenschutzbeauftragten nach kann man Zoom hier zumindest vorwerfen, dass die eigene PrivacyShield-Registrierung nicht für den HR-Bereich gilt. Microsoft verfügt jedoch über die entsprechende Zertifizierung.


Als wären diese bisher unbelegten „Warnungen“ nicht bereits ausreichend, warnt auch das NGO NOYB vor den üblichen Videokonferenz-Diensten. Entsprechend einer Veröffentlichung von NOYB erfüllt keiner der geprüften Dienste die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO in vollständiger / ausreichender Form.

Doch was nun? Wir wissen es auch nicht! Jedoch würden wir mangels Alternative keine vorschnellen Schlüsse ziehen.
So weist auch die Berliner Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass Lösungen, die kurzfristig auf Grundlage der Kontaktbeschränkungen eingeführt wurden, SO BALD WIE MÖGLICH nachgebessert oder abgelöst werden sollten. Zudem ist es aus unserer Sicht interessant abzuwarten, welche Vorwürfe konkret gegen die jeweiligen Dienste erhoben werden.

Übrigens werden wir in Kürze ein kleines Special zu Microsoft Teams veröffentlichen. Darin werden wir einige Punkte aufgreifen, die aus unserer Sicht hilfreich sind, damit Microsoft Teams sicher und datenschutzfreundlich betrieben werden kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald etwas Neues bekannt wird!


Quellen:
https://www.heise.de/news/Videokonferenz-Plattform-Zoom-Bundesdatenschutzbeauftragter-raet-von-Nutzung-ab-4727781.html
https://www.heise.de/news/Teams-Co-Berliner-Datenschutzbeauftragte-legt-im-Streit-mit-Microsoft-nach-4728014.html
https://noyb.eu/sites/default/files/2020-04/noyb_-_report_on_privacy_policies_of_video_conferencing_tools_2020-04-02_0.pdf
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