Bereits am 23.05.2025 habe ich darauf hingewiesen, dass die USA aktuell permanent Gründe für Kopfschmerzen bei der Nutzung von US-Clouddiensten liefern…
Nachdem zuletzt das Data Privacy Framework durch personelle Änderungen im Bereich des Kontrollgremiums PCLOB in den USA gefährdet wurde und zudem OpenAI (ChatGPT) zur dauerhaften Speicherung von User-Chats verurteilt wurde, verursacht diesmal Microsoft die Kopfschmerzen.
Zumindest sorgt die aktuelle Berichterstattung rund um Microsoft in der Datenschutz- und IT-Sicherheits-Community für zunehmende Besorgnis. Als Ihr Datenschutzbeauftragter informiere ich Sie über drei aktuelle Vorfälle, die für Unternehmen mit Microsoft-Diensten (z. B. Microsoft 365, Azure, SharePoint Online) datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch hochrelevant sind.
Aktuelle Entwicklungen zu Microsoft: Sicherheitslücken, Compliance-Risiken und US-Zugriffe auf EU-Daten
🔍 1. Ungepatchte Sicherheitslücke in Microsoft SharePoint
Quelle: Heise.de, 19.07.2025
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Sachverhalt:
- Aktive Angriffe auf eine von Microsoft bestätigte kritische Zero-Day-Lücke in Microsoft SharePoint (Server-Version).
- Ein Patch ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verfügbar.
- Angriffe erfolgen laut Sicherheitsforschern „gezielt und erfolgreich“.
Bewertung:
- Ein aktives Angriffsszenario ohne verfügbaren Patch stellt ein erhebliches Risiko für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten dar.
- Insbesondere Unternehmen mit Hybrid- oder On-Prem-SharePoint-Systemen sind gefährdet.
- Art. 32 DSGVO verpflichtet Verantwortliche zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die dem Stand der Technik entsprechen.
Empfehlung:
- Sofortige Überprüfung, ob betroffene SharePoint-Versionen im Einsatz sind.
- Übergangsweise Abschaltung exponierter Endpunkte oder Einschränkung des externen Zugriffs prüfen.
- Überprüfen, ob die eigenen SharePoint-Server ggf. bereits angegriffen worden sind.
🌐 2. Chinesische Entwickler im US-Cloudauftrag: Microsoft trennt sich verspätet
Quelle: Borncity, 19.07.2025
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Sachverhalt:
- Microsoft hatte bis vor Kurzem chinesische Software-Ingenieure an der Cloud-Umgebung des US-Verteidigungsministeriums beteiligt.
- Mitarbeiter, die die Arbeiten der chinesischen Programmierer überwachen sollten, waren dazu nach Medienberichten gar nicht in der Lage.
- Die Beteiligung wurde nach öffentlichem Druck eingestellt.
- Hintergrund: Sorge vor Spionage, Zugriff auf sicherheitskritische Daten und Intransparenz der Lieferkette.
Bewertung:
- Auch wenn dieser Vorfall außerhalb der EU spielt, wirft er Fragen zur Zuverlässigkeit der globalen Lieferkette von Microsoft auf.
- Für europäische Kunden ist dies im Zusammenhang mit der Bewertung von Subunternehmern in AV-Verträgen (Art. 28 DSGVO) relevant.
- Vertrauensverluste können sich auf die Legitimität von Datenverarbeitungen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Rechenschaftspflicht, Transparenz) auswirken.
Empfehlung:
- Überprüfung bestehender AV-Verträge auf Angaben zu Subdienstleistern und deren Regionen.
- Bei sensiblen Daten ggf. Beschränkung auf europäische Rechenzentren und klar definierte Subunternehmerlisten.
- Risikoanalyse im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen (z. B. bei Geschäftsgeheimnissen, Privatgeheimnissen (Geheimhaltungspflichten) oder personenbezogenen Gesundheitsdaten).
🇺🇸 3. Microsoft räumt ein: US-Zugriff auf EU-Cloud nicht ausgeschlossen
Quelle: Golem.de, 20.07.2025
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Sachverhalt:
- Ein Microsoft-Manager bestätigt öffentlich: US-Behörden können auf Daten in der EU-Cloud zugreifen, sofern ein entsprechender Antrag nach dem US CLOUD Act vorliegt.
- Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Kundenschlüssel) seien kein vollständiger Schutz, Microsoft könne sich letztlich nicht widersetzen.
Bewertung:
- Die Aussage betrifft unmittelbar die Rechtsgrundlage für internationale Datenübermittlungen nach Kapitel V DSGVO.
- Trotz EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) bleibt ein Risiko, das zu einem unangemessenen Zugriff durch Drittstaaten führen kann.
- Für besonders sensible Daten (z. B. Gesundheits-, Beschäftigten- oder Forschungsdaten) kann dies ein Verstoß gegen die Grundsätze nach Art. 5 DSGVO darstellen.
Empfehlung:
- Datenminimierung bei Cloud-Diensten: Nur notwendige Daten in die Cloud geben.
- Prüfen, ob besonders schützenswerte Daten in der EU-Cloud verarbeitet werden.
- Technische Schutzmaßnahmen wie verschlüsselte Datenspeicherungen mit eigenen Schlüsseln (beispielsweise bei der Nutzung von OneDrive) implementieren.
- Alternativen, z.B. Dienste von EU-Dienstleistern, prüfen.
📞 Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten
Gerne unterstütze ich Sie bei:
- der Risikoanalyse und Bewertung Ihrer Microsoft-Dienste,
- der Überprüfung Ihrer AV-Verträge und TOMs,
- sowie bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.
Bleiben Sie aktiv.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.