Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 17.03.2026 Digital Fitness Check: Rechte der Betroffenen stärken, Hersteller in die Verantwortung nehmen, kleine und mittelständische Unternehmen entlasten – DSK schlägt Anpassungen der DS-GVO vor. Die Europäische Kommission will mit einem Digital Fitness Check die Daten- und Digitalgesetzgebung prüfen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) empfiehlt in ihrer Stellungnahme<https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/2026-03-10_DSK_Entschliessung-Digital_Fitness_Check.pdf> gezielte Anpassungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern, wirksam zu schützen, Hersteller datenschutzrechtlich stärker in die Verantwortung zu nehmen und damit kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten sowie die Umsetzung des Datenschutzes vereinfachen. Die Verordnung über Künstliche Intelligenz, der Gesundheitsdatenraum, der Digital Services Act, der Data Act – diese und weitere Digitalrechtsakte der Europäischen Union wurden in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht. Einige gelten bereits, weitere kommen zur Anwendung. Die Regelungen der DS-GVO haben sich in Zeiten der Digitalisierung vieler Lebensbereiche bewährt. Dies wird auch durch das Verhältnis der DS-GVO zu den EU-Digitalrechtsakten deutlich, die die Geltung der DS-GVO grundsätzlich unberührt lassen. Diese Grundrechtsorientierung macht die DS-GVO zu einem funktionalen und zentralen Bestandteil des Datenrechts in Europa. Die elementaren Regelungen der Art. 5, 6 DS-GVO sollten daher nicht angetastet werden.…
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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