Brandenburgische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweiter Prüfung zu Transparenzpflichten mit Schwerpunkt Personalvermittlungen (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 19.03.2026 Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2026 gestartet. Sie nimmt in diesem Jahr die Einhaltung von Transparenzpflichten Verantwortlicher gegenüber betroffenen Personen in den Blick. Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte beteiligt sich an der Initiative. Insgesamt nehmen 25 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichten Verantwortliche dazu, betroffenen Personen, also beispielsweise Kundinnen und Kunden, Informationen über die sie betreffende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu geben. Sie müssen darüber entweder zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten informieren, oder, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden, innerhalb einer bestimmten Frist. Dagmar Hartge: „Meine Behörde beteiligt sich zum wiederholten Mal an der europaweiten Prüfaktion. Wir konzentrieren uns in diesem Jahr auf eine Auswahl von Personalvermittlungen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Die Einhaltung von Transparenzpflichten ist deshalb so wichtig, weil ohne sie betroffene Personen gar nicht wissen können, dass und auf welche Weise ihre Daten verarbeitet werden. Nur mit diesem Wissen können sie überhaupt erst weitere Betroffenenrechte geltend machen, beispielsweise das Auskunftsrecht oder das Recht auf Löschung.“ Mit der Prüfung beabsichtigen wir, die Vorgehensweise der Personalvermittlungen bei der Umsetzung…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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