Geplante digitale Ermittlungsbefugnisse gehen zu weit – Grundrechtschutz muss eingehalten werden (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 02.04.2026 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert drei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse. Nach den Gesetzesplänen sollen die automatisierte Datenanalyse und der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet in Strafverfahren sowie für die Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr eingeführt werden. In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich. Die DSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, gegenüber der Bevölkerung maßvoll vorzugehen und die Grundrechte Unbeteiligter besser zu schützen. Die Regelung zum biometrischen Online-Abgleich ermöglicht es den Behörden, bei ihnen vorhandene Daten mit sämtlichen im Internet öffentlich zugänglichen Daten abzugleichen, um beispielsweise anhand von Gesichtsbildern oder Stimmproben Personen zu identifizieren. Auch Daten kostenpflichtiger Internetdienste oder solcher, für die ein Benutzerkonto angelegt werden muss, sind von der Entwurfsregelung umfasst. Damit kann nahezu jede und jeder von solchen Maßnahmen betroffen sein. Jedes im Internet veröffentlichte Bild, Video und jede Tonaufnahme können Gegenstand eines solchen Abgleichs werden. Dies führt nicht nur zu einem Gefühl des Überwachtwerdens, sondern kann im Fall von Falscherkennungen konkrete Konsequenzen für die betroffene Person haben. Auch die…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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