Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stellt 34. Tätigkeitsbericht vor Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat ihren 34. Tätigkeitsbericht vorgestellt und an die Präsidentin des Deutschen Bundestages übergeben. Die BfDI verzeichnete 2025 insgesamt 11.824 Eingaben. Das waren rund 36 Prozent mehr als im Vorjahr und rund 52 Prozent mehr als 2023. Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: „Datenschutz ist Vertrauensanker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht. Nicht Datenschutz hemmt Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren. Wir zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht. Gleichzeitig schreiten wir dort effektiv ein, wo Datenschutzrecht verletzt wird.“ Der Tätigkeitsbericht beschäftigt sich auch mit mehreren neuen Formaten, welche die BfDI 2025 vorangebracht hat. Diese sollen frühzeitig mehr Rechtsklarheit schaffen und Datenschutz praxisnäher vermitteln. Dazu gehören das ReguLab als BfDI-eigene Datenschutz-Sandbox, das Datenbarometer mit repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und der Strategic-Foresight-Prozess. Inhaltlich behandelt der Tätigkeitsbericht u.a. zentrale Digitalprojekte der Bundesregierung, darunter die EUDI-Wallet und die Deutschland-App. Ein weiterer Schwerpunkt lag 2025 auf Gesundheitsdaten. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die BfDI Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz,…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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