Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 13.05.2026 Im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahlen 2026 verarbeiten Parteien, Verbände und Wählergruppen personenbezogene Daten – etwa, um Wählerinnen und Wähler gezielt mit Wahlwerbung anzusprechen oder um ihre Mitglieder zu organisieren. Weil politische Meinungen zu den besonders sensiblen Daten zählen, sind hierbei strenge datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Hinzu kommen seit Oktober 2025 die Vorgaben der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-Verordnung), die insbesondere für digitale Kampagnen neue Pflichten mit sich bringen. Um Parteien, Verbände und Wählergruppen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu unterstützen, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) einen kompakten Flyer mit dem Titel „Datenschutz im Kommunalwahlkampf 2026“ veröffentlicht. Das Informationsmaterial fasst die wichtigsten Grundsätze der Datenverarbeitung zusammen, erläutert die Regeln zur Nutzung von Meldedaten für Wahlwerbung und gibt praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der neuen TTPW-Verordnung. Ergänzend stehen auf der Webseite des LfD Niedersachsen weiterführende Informationen, Hinweise und Hilfestellungen zu Wahlen und der Arbeit in Kommunen bereit. Denis Lehmkemper, LfD Niedersachsen: „Ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten ist entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und die Integrität des demokratischen Prozesses. Unser Flyer bietet Parteien, Verbänden und Wählergruppen einen kompakten Überblick über die wichtigsten…
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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