DatenschutzWoche vom 08. Juni 2026 (Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche)

Bundesrat will Vorratsdatenspeicherung ausweiten Im April 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine generelle, anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Neben der IP-Adresse sollen die Provider auch die Anschlusskennung, die zugehörige Nutzerkennung, das Datum mit sekundengenauer Start- und Ende-Uhrzeit der IP-Zuweisung zum Anschlussinhaber sowie die zugehörige Portnummer speichern. In den Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrats in Vorbereitung auf die 1066. Sitzung des Bundesrats wird nun eine Ausweitung des umstrittenen Gesetzesentwurfs gefordert. Statt wie bisher vorhergesehen eine dreimonatige Speicherfrist einzuführen, bittet der Bundesrat „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Daten nach § 177 Absatz 1 Satz 1 TKG-E bis zu sechs Monate gespeichert werden können“. Begründet wird dies mit polizeifachlichen Anforderungen und Erfahrungen. Neben der Vorratsdatenspeicherung sieht der Gesetzentwurf auch eine Sicherungsanordnung als neues Rechtsinstrument vor. Demnach sollen Anbieter von Internetzugängen und E-Mail neben den Metadaten nun auch Standort- und Inhaltsdaten speichern. Diese Daten sollen auch zur Gefahrenabwehr herangezogen werden. Da die Gefahrenabwehr vornehmlich auf Länderebene erfolgt, enthält die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats die Forderung, eine Ausweitung auf die Länderpolizeien und die Geheimdienste der Länder vorzunehmen, um die Anforderungen aus der „Doppeltür“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung erstreckt sich die Neuregelung bisher nur auf die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.…

Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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