Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10.06.2026 Das Landgericht Berlin I hat gestern sein Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen die Deutsche Wohnen SE verkündet und bestätigt, dass das Unternehmen gegen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Das Unternehmen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie bspw. Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge. Wir hatten das Unternehmen vor dem Tatzeitraum zunächst erfolglos darauf hingewiesen, dass es mit dem verwendeten Archivsystem gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, bevor wir ein Bußgeld verhängt haben. Das Gericht hat nun festgestellt, dass das Unternehmen gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung der DSGVO verstoßen hat. Es sei dem Unternehmen zumutbar und auch technisch möglich gewesen, die sensitiven Daten ehemaliger Mieter:innen besser zu schützen und für deren rechtzeitige Löschung zu sorgen. Das Verfahren hat über den zugrunde liegenden Fall hinaus Rechtsklarheit geschaffen. Durch das im Verfahrensverlauf ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurden wichtige Fragen zur Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen geklärt. So…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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