Neue Praxishilfen zu KI in der Verwaltung und KI-Transkription (Virtuelles Datenschutzbüro)

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 11.06.2026 Neue Praxishilfen: Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist § 3a LDSG anzuwenden? Dokumente verfügbar unter: lfdi-bw.de/praxishilfen Regelmäßig gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber Praxishilfen heraus, um Behörden und Unternehmen bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zu unterstützen. Jetzt stehen zwei neue Handreichungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für öffentliche Stellen zur Verfügung. Mit der Handreichung „KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist §3a LDSG anzuwenden?“ erläutert der Landesbeauftragte, wie die Norm zu KI im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in die Praxis überführt und KI genutzt werden kann. Mit der Handreichung „Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg“ liefert der Landesbeauftragte auf Wunsch zahlreicher Kommunen einen Leitfaden, wie mithilfe von KI Gemeinderatssitzungen transkribiert werden können. Beide Arbeitspapiere stehen auf der Webseite des Landesbeauftragten unter lfdi-bw.de/praxishilfen zur Verfügung. KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist § 3a LDSG anzuwenden? „Die Nutzung von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten als solche gegeben sind.“ So lautet der neue §3a des Landesdatenschutzgesetzes. Aber was bedeutet dieser Satz? Mit §…

Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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