Datenschutzdebatte um den Einsatz von Smart Glasses Die dominierende datenschutzrechtliche Debatte dieses Sommers drehte sich rund um den Verkauf und Einsatz sogenannter Smart Glasses, wie sie unter anderem in einer Kooperation von Meta und dem Brillenhersteller Ray-Ban („Ray-Ban Meta AI Glasses“) verkauft werden. Die Brillen sind optisch kaum von gewöhnlichen (Sonnen-)Brillen zu unterscheiden und ermöglichen – neben integrierten KI-Funktionen – auch das unbemerkte Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit. Weil die integrierte Kamera direkt auf Augenhöhe platziert ist und somit die unmittelbare Umgebung der brillentragenden Person erfasst, können Gesichter, Gespräche oder sensible private Situationen mit Dritten verarbeitet werden. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild sowie gegen die DSGVO bei Verlassen des Anwendungsbereichs der Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) liegen nahe. Kritisch ist auch die Audiofunktion: Das unbefugte Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit nach § 201a StGB ist über die Funktionsweise der Brillen möglich. Auch wenn Meta auf die Kritik zum Teil mit Software-Updates reagiert hat – etwa durch das automatische Abschalten der Kamera, falls die Aufnahme-LED verdeckt wird –, wird der Schutz der betroffenen Personen vielfach für unzureichend gehalten. Kritiker fordern belastbarere Safety-by-Design-Maßnahmen,…
Quelle: Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche
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