Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.09.2026 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 3. Zwischenkonferenz am 23. September 2026 eine Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios verabschiedet. Die Handreichung legt einheitliche Bewertungsmaßstäbe fest und soll verantwortliche Betreiber_innen unterstützen, Videoüberwachung datenschutzkonform einzusetzen. Beleuchtet werden die verschiedenen Bereiche wie z.B. der Eingangsbereich, die Trainingsflächen, Erholungsbereiche sowie mögliche Zwecke, denen die Videoüberwachung dienen könnte. Die Thematik ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden und hat insbesondere aufgrund der Zunahme von (teilweise) personallosen Studios und dem damit einhergehenden vermehrten Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Bedeutung gewonnen. Im Anschluss an die Veröffentlichung der Orientierungshilfe wird die DSK nun ein öffentliches Konsultationsverfahren einleiten und die Gelegenheit bieten, Stellungnahmen abzugeben. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird die DSK im Anschluss über Anpassungs-, Ergänzungs- und Fortentwicklungserfordernisse beraten. Datenschutz bei Smart Glasses Ebenfalls hat sich die DSK über sogenannte Smart Glasses ausgetauscht und den Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten zustimmend zur Kenntnis genommen. Verantwortlich für Aufnahmen sind die Träger_innen der Brillen. Mit Geräten, die kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, und die besonders auf den Nahbereich eines Gegenübers zielen können, ist das Risiko deutlich erhöht, dass Aufnahmen von Betroffenen unbemerkt…
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro
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